Basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen/Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz) beraten wir bei der:
- Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Gestaltung der Arbeitsplätze (Ergonomie), des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
- Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit Behörden und Berufsgenossenschaften
- Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte und Gefahrstoffe
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie den geforderten Unterlagen
- Erstellung von Gefährdungsanalysen für Mitarbeiter
- Erstellung von Gefährdungsanalysen für Maschinen und Anlagen
Leistungen Arbeitssicherheit
Wir überprüfen sicherheitstechnisch
- Betriebsanlagen (Arbeitsplatzanalysen)
- technische Arbeitsmittel
- Arbeitsverfahren vor Inbetriebnahme oder bei bestehenden Einrichtungen
Wir untersuchen
- die Konzentration von Gefahrstoffen
- an Arbeitsplätzen (Gefahrstoffmanagement)
- die klimatischen Verhältnisse (Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Luftbewegung)
- die Arbeitsplatzbeleuchtung
- arbeits- und betriebsbedingte Ursachen von Ausfallzeiten einschließlich der Untersuchung von Arbeitsunfällen
Wir überwachen
- persönliche Schutzausrüstung
- Schutzeinrichtungen
- die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
Wir unterstützen
- bei der Einführung integrierter Managementsysteme
- bei der Einführung der DIN EN ISO 14001 (Umweltschutzmanagement)
- bei der Einführung von OHRIS (Occupational Health- and Risk-Management)
Wir koordinieren
- die Zusammenarbeit mit der Betriebsführung und allen Beteiligten (Arbeitsschutzausschuss, Sicherheits-Audits)
Wir organisieren
- das Unfallmeldewesen und erarbeiten anhand der statistischen Auswertung Sicherheitsempfehlungen
- speziell für Sie ein Arbeitsschutz-Managementsystem
Wir informieren
- Mitarbeiter und Geschäftsführung über Gefahren und über individuelle Sicherheitsmaßnahmen
- die Arbeitnehmer im Umgang mit Geräten (gemäß UVV)
- die Arbeitnehmer im Umgang mit Gefahrstoffen
- das Bedienungspersonal von Flurförderzeugen (Gabelstaplerfahrer usw.)
Wir beraten
- Ihre innerbetrieblichen Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragten bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in Bezug auf sicherheits- und brandschutztechnische Problemstellungen
SCC – Zertifizierung
Der Nachweis, dass Auftragnehmer in ihrer Organisation den geforderten Sicherheitsansprüchen genügen, kann durch die Einführung eines Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) und seine neutrale Zertifizierung nach dem SCC-Standard erbracht werden.
Das SCC-Zertifikat gewährleistet, dass Auftragnehmer Aufträge zuverlässig sicher ausführen.
Betriebsarzt Gesamtkonzept
Die betriebsärztliche Tätigkeit kann in 4 Gruppen untergliedert werden:
- Beratung allgemein
- Begehung
- Einzelprobleme
- Untersuchung von z.B. Berufskraftfahrer über 50 Jahre
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Lesen Sie mehr über das Betriebsarzt-Geamtkonzept und die angebotenen Leistungen.
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