Wir beraten Sie in allen Belangen des Brandschutzes und erstellen individuelle Konzepte für Brandschutz. Wir bieten Ihnen eine komplette Brandschutzplanung.
- Beschreibung der örtlichen Situation und des Gebäudes hinsichtlich des Brandschutzes
- Art der Nutzung
- Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage)
- Art und Anzahl der nutzenden Personen
- Brandlast der Nutz- und Lagerflächen
- Darstellung der Schutzziele und insbesondere Beschreibung der Schwerpunkte der Schutzziele z.B. Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz
- Brandgefahren und besondere Zündquellen
- Risikoanalyse und Benennung der Risikoschwerpunkte
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095
Leistungen im Brandschutz
Baulicher Brandschutz
- Zugänglichkeit der baulichen Anlagen von öffentlichen Straßenräumen wie Zufahrten, Zugängen
- erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung
- Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie die Ausführung, deren Trennung der Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung
- Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen
- Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren)
- Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.)
- Brennbarkeit der Baustoffe
Organisatorischer Brandschutz
- Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
- Ermittlung der Löscheinheiten für Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher, Brandschutzdecke)
- Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung
- Einrichtung einer Werksfeuerwehr
Abwehrender Brandschutz
- Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
- Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen)
- Einrichtung von Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen)
- Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und der Stelle, auf die aufgeschaltet wird
- Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise
- Automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche
- Brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlage, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisstellen für die Feuerwehr
- Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und des zu entrauchenden Bereiches
- Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen
- Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage
- Lüftungskonzept soweit es den Brandschutz berührt (z.B. Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb)
- Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung
- Blitz- und Überspannungsschutzanlage
- Sicherheits- und Notbeleuchtung
- Angaben zu Aufzügen (z.B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge)
- Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen
Aufgaben und Pflichten: Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Brandschutzbeauftragter
- Aufstellung der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne (Katastrophenpläne)
- Organisation und Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
- Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
- Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen, beim Aufbau einer Werksfeuerwehr
- Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen
- Durchführung von jährlichen Brandschutzunterweisungen
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