Brandschutzkonzept / Brandschutzpläne

Wir beraten Sie in allen Belangen des Brandschutzes und erstellen individuelle Konzepte für Brandschutz. Wir bieten Ihnen eine komplette Brandschutzplanung.

  • Beschreibung der örtlichen Situation und des Gebäudes hinsichtlich des Brandschutzes
  • Art der Nutzung
  • Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage)
  • Art und Anzahl der nutzenden Personen
  • Brandlast der Nutz- und Lagerflächen
  • Darstellung der Schutzziele und insbesondere Beschreibung der Schwerpunkte der Schutzziele z.B. Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz
  • Brandgefahren und besondere Zündquellen
  • Risikoanalyse und Benennung der Risikoschwerpunkte

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen nach DIN 14095

Feuerwehrpläne der UNI Passau und des Gut Ising

Leistungen im Brandschutz

Baulicher Brandschutz

  • Zugänglichkeit der baulichen Anlagen von öffentlichen Straßenräumen wie Zufahrten, Zugängen
  • erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung
  • Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie die Ausführung, deren Trennung der Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung
  • Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen
  • Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren)
  • Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.)
  • Brennbarkeit der Baustoffe

Organisatorischer Brandschutz

  • Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
  • Ermittlung der Löscheinheiten für Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher, Brandschutzdecke)
  • Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung
  • Einrichtung einer Werksfeuerwehr

Abwehrender Brandschutz

  • Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
  • Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen)
  • Einrichtung von Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen)
  • Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und der Stelle, auf die aufgeschaltet wird
  • Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise
  • Automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche
  • Brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlage, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisstellen für die Feuerwehr
  • Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und des zu entrauchenden Bereiches
  • Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen
  • Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage
  • Lüftungskonzept soweit es den Brandschutz berührt (z.B. Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb)
  • Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung
  • Blitz- und Überspannungsschutzanlage
  • Sicherheits- und Notbeleuchtung
  • Angaben zu Aufzügen (z.B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge)
  • Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen

Aufgaben und Pflichten: Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

Brandschutzbeauftragter

  • Aufstellung der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne (Katastrophenpläne)
  • Organisation und Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Neu- und Umbauten, Betriebsveränderungen, beim Aufbau einer Werksfeuerwehr
  • Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen
  • Durchführung von jährlichen Brandschutzunterweisungen

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