Explosionsschutz

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung beraten wir bei der:

  • Planung und Unterhaltung explosionsgefährdeter Betriebsanlagen
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz
  • Erarbeitung von objektbezogenen Explosionsschutzkonzepten
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten mit Zonenplan der explosionsgefährdeten Bereichen
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen für Maschinen und Anlagen

Leistungen Explosionsschutz

Wir überprüfen

  • Betriebsanlagen auf das Vorhandensein von Gefahrstoffen
  • hinsichtlich dem Auftreten von explosionsfähigen Atmosphären (brennbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Stäube)
  • den Einsatz von Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen hinsichtlich ihrer Eignung
  • die Ausführung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Arbeits- und Verfahrensabläufe in explosionsgefährdeten Bereichen
  • bestehende Explosionsschutzkonzepte bei Änderung von Produktionsabläufen oder -anlagen

Wir unterstützen

  • bei der Umsetzung von Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Arbeitsschutzgesetzen und Betriebssicherheitsverordnung
  • bei der Unterweisung der Mitarbeiter

Wir koordinieren

die Explosionsschutzmaßnahmen

Wir organisieren

ein ganzheitliches Explosionsschutzkonzept für Ihr Unternehmen

Explosionsschutzkonzept

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für betriebliche Einrichtungen mit explosionsgefährdeten Bereichen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (§ 6 und § 27 Abs. 1 BetrSichV).

Explosionsschutzkonzept

 

Gefährdungsbeurteilung

Wir führen die Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch.

Kann nach § 16 der GefStoffV die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, so sind unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 2 BetrSichV) die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen (§ 5 Abs. 1 BetrSichV) und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (§ 6 Abs. 1 BetrSichV).

Unsere Leistung

Wir erstellen ein ganzheitliches, auf das konkrete Objekt abgestimmte, Konzept mit einem System von Schutzmaßnahmen für einen umfassenden Explosionsschutz.

Anfrage senden

Passau Webdesign