Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern.

Weiterhin überwacht er alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Er ist gemäß GbV verpflichtet hierüber Aufzeichnungen zu fertigen, diese fünf Jahre aufzubewahren und den zuständigen Überwachungsbehörden bei Bedarf zur Prüfung vorzulegen.

Leistungen Gefahrengut

Wir untersuchen

  • das Gefahrenpotential
  • die nötigen Schutzeinrichtungen

Wir überwachen

  • Abläufe und Work-Flows
  • die Einhaltung aller Vorschriften
  • die ständige Dokumentation

Wir beraten

  • in Arbeitsabläufen
  • Risiken im Umgang mit Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragter

Gern senden wir Ihnen mehr Informationen und Konditionen für einen Gefahrgutbeauftragten in Ihrem Unternehmen zu. Wir beraten Sie auch gern vor Ort.

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