Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern.
Weiterhin überwacht er alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Er ist gemäß GbV verpflichtet hierüber Aufzeichnungen zu fertigen, diese fünf Jahre aufzubewahren und den zuständigen Überwachungsbehörden bei Bedarf zur Prüfung vorzulegen.
Leistungen Gefahrengut
Wir untersuchen
- das Gefahrenpotential
- die nötigen Schutzeinrichtungen
Wir überwachen
- Abläufe und Work-Flows
- die Einhaltung aller Vorschriften
- die ständige Dokumentation
Wir beraten
- in Arbeitsabläufen
- Risiken im Umgang mit Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter
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