Thema:
Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Nur Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung eingewiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 besitzen und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen. Mit unserer Ausbildung erlangen die Teilnehmer sowohl theoretischen Kenntnisse als auch praktische Sicherheit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Unternehmer erfüllen die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
Inhalte:
Theoretischer Teil:
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Zielgruppe / Teilnehmerkreis:
Alle Personen, die Arbeitsbühnen bedienen oder darauf arbeiten müssen.
Teilnehmer je Veranstaltung:
Max. 15
Dauer:
1 Tag in Theorie und Praxis (8.00-16.00 Uhr)
Referenten:
Fachdozenten der Attenberger GmbH
Schulungsort:
Schulung bei uns im Haus, bei entsprechender Teilnehmerzahl gerne auch bei Ihnen vor Ort.
Voraussetzungen:
bei Schulung vor Ort:
Preis:
auf Anfrage
Abschluss:
Inklusive Teilnahmebescheinigung, Bedienerausweis und Schulungsunterlagen
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