CE-Kennzeichnung

Die Technische Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil zu Sicherstellung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Hierzu gehört die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie, die Erstellung von Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen Aufbauanleitungen sowie weitere Dokumentationen zur Sicherstellung der CE-Konformität. Maschinen bedürfen einer Konformitätserklärung, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer (z. B. Importeur) erstellt werden muss. Für Altmaschinen ab Herstellungsjahr 1995, die noch keine CE-Kennzeichnung haben, muss die CE nachträglich erstellt werden. Ebenso muss die CE erstellt werden, wenn Einzelmaschinen zu einer Gesamtmaschine verkettet oder Änderungen an Maschinen bzw. Anlagen durchgeführt werden.  Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

Für die Zertifizierung unterstützen sie bei der Prüfung der Anlagen und beraten Sie in allen notwendigen Schritten zur CE-Kennzeichnung: von der Ermittlung aller relevanten Richtlinien und Normen über die vorgeschriebene Risikobeurteilung bis hin zur Technischen Dokumentation und Umsetzung. Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten sie eine Konformitätserkärung, welche mit einem CE-Kennzeichen versehen ist.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Leistungsumfang
  • Beratung, Normenrecherche hinsichtlich sicherheitstechnisch relevanter Normen
  • Risikobeurteilung gemäß Anhang V Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Bewertung der funktionalen Sicherheit
  • Technische Dokumentation (Betriebs-, Bedienungs- und, Wartungsanleitungen)
  • Bescheinigung des erfolgreichen Verfahrens
  • Prüfungen und Anlagenmodifizierung nach Bedarf

Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de