Arbeitsmittelprüfungen (ehemals UVV Prüfungen)

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Vorschriften der DGUV (früher UVV) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit dieser Arbeitsmittel zu sorgen.

Gemäß der BetrSichV werden Arbeitsmittel als „Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen“ (§ 2 (1)) definiert. Die Bandbreite der Arbeitsmittel umfasst dabei einfache mechanische Werkzeuge wie z.B. Arbeitsmittel wie Flurförderzeuge. Für überwachungsbedürftige Anlagen wie z.B. Aufzüge gelten darüber hinaus besondere Pflichten.

Unsere Leistungen im Bereich der Arbeitsmittelprüfungen umfassen daher:

  • Prüfungsspezifische Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfungen gemäß BetrSichV und Vorschriften der DGUV, bestehend aus:
    • Sichtkontrolle
    • Technische Prüfung sowie
    • Funktionskontrolle
  • Dokumentation der Prüfergebnisse

Konkret befassen wir uns im Bereich der Arbeitsmittelprüfungen unter anderem mit folgenden Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen:

Prüfumfang
  • Maschinen und Geräte
  • Absturzsicherung
  • Pressen
  • Pressmaschinen
  • Regale / Lagereinrichtung
  • Tore / Türen / Trennvorhänge
  • Brandschutztüren-/ tore
  • Gerüste, Leitern und Tritte
  • Industriekrane
  • Anschlagmittel
  • Sonstige Einrichtungen

Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de