Brandschutzkonzepte und -nachweise

Die Begriffe Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis werden häufig für die gleiche Verwendung gebraucht, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen:

Brandschutzkonzept

Ein Brandschutzkonzept stellt, wie der Name schon sagt, einen Übersichtlichen Eindruck über alle geplanten und vorhandenen Maßnahmen des baulichen und abwehrenden sowie des organisatorischen Brandschutzes dar. Man benötigt das Brandschutzkonzept in erster Linie für Sonderbauten, wie Bahnhöfe, Krankenhäuser, Industriebauten, Sportstätten oder Hotels, um die vorhandenen Risiken zu beherrschen und die relevanten bzw. definierten Schutzziele zu erreichen.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn

  1. von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll
  2. oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.

Brandschutznachweis

Ein Brandschutznachweis ist der Nachweis über die eingehaltenen gesetzlichen Brandschutzvorgaben sowie der Berücksichtigung der im Brandschutzkonzept geforderten zusätzlichen Brandschutzvorgaben und ist somit ein Teil des von der Baubehörde zu genehmigenden Bauantrages. Die Brandschutznachweise sind von den Bauvorlagenberechtigten dem Bauantrag beizulegen.

Wir erarbeiten mit Ihnen die Brandschutzkonzepte- und Nachweise. Weiterhin beraten wir Sie über alle möglichen Brandschutzkomponenten und Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung des Brandrisikos. Unsere Fachplaner unterstützen Sie dabei gezielt mit ihrem Fachwissen und Erfahrungsschatz.

Brandschutzkonzept

= für individuelle Bauobjekte, bei denen es entweder keine baurechtlichen Bezugsregeln gibt oder deren Erfüllung nicht gewährleistet ist
Umfasst:

  • Vorbemerkung, Einleitung
  • Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
  • Baurechtliche Einordnung, Schutzziele, Risikobewertung
  • Brandschutzmaßnahmen
Brandschutznachweis

= vereinfachte Form des Brandschutzkonzepts, vorwiegend für Neubauvorhaben geeignet, welche keine besonderen Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen enthalten

Umfasst:
im Lageplan, in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung u.a.: Grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz der Gebäudeklasse 1 – 5.

Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de