Explosionsschutz
Kann beim Betreiben von betrieblichen Einrichtungen oder bei sonstigen Tätigkeiten der Beschäftigten die Entstehung von explosionsgefährdeten Bereichen nicht sicher verhindert werden, ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 6 und § 27 Abs. 1) die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Pflicht für alle Arbeitgeber. Eine explosive Arbeitsumgebung kann hierbei durch Gase, Nebel, Dämpfe oder Staub hervorgerufen werden.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:
Prüfung: Von Betriebsanlagen auf das Vorhandensein von Gefahrstoffen hinsichtlich des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären (brennbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Stäube)
Erstellung: Von Explosionsschutzdokumenten sowie Gefährdungsanalysen für Maschinen und Anlagen
Unterstützung: Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen
Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de