Prüfung von Schultafeln

Der Schulträger bzw. der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Schultafeln/Tafelsysteme als Arbeitsmittel zu gewährleisten. Der sichere Zustand wird durch die jährliche UVV-Prüfung beurteilt. Diese jährliche Prüfung gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchuG) kann durch eine dazu ausgebildete befähigte Person durchgeführt werden.

Alle unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemäß TRBS befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Schultafeln und führen die Prüfung gemäß DGUV Vorschriften 1 u. 81 und DGUV Information 202 – 021 durch. Die Prüfung selbst wird vor Ort vorgenommen.

Prüfungumfang

Prüfungen:

  • Kommerzielle Schultafeln
  • Whiteboards
  • Pylonentafeln
  • Technisches Zubehör (z.B. Beamerhalter, Monitorständer)

Dokumentation:

  • Erstellung von digitalen Prüfberichte
  • Katalogisierung / Bestandsaufnahme

Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de