Arbeitsmedizin

Nach § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, zur Unterstützung seiner Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung qualifizierte Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Neben der Arbeitsplatzgestaltung, vielfältigen Belastungen am Arbeitsplatz, z.B. Lärm und Staub, werden heute auch die psychischen Belastungen einbezogen, um Stress- und Störfaktoren zu erkennen. Mit unserer arbeitsmedizinischen Beratung schaffen Sie solide Rahmenbedingungen für die Förderung einer gesunden Belegschaft. Wir analysieren physische, ergonomische und psychische Risiken und bieten praxisgerechte Lösungen.

Die Beratung bezieht sich auf die betriebsärztlichen Aufgaben des Arbeitssicherheits- und des Arbeitsschutzgesetzes, unsere Leistungen umfassen dabei:

Leistungsumfang
  • Beratung zum Gesundheitsschutz und zur Ergonomie allgemein
  • Festlegung von Angebots- und Pflicht-Vorsorge in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Erstellung von Hygienekonzepten und Hautschutzplänen
  • Realisierung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung
  • Beurteilung der Einsatzfähigkeit von Schwerbehinderten, Arbeitnehmern nach langandauernder Erkrankung oder Schwangeren
  • Besichtigung spezieller Arbeitsplätze mit Stellungnahme bei konkretem Anlass

Weitere Leistungen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter info@attenberger-gmbh.de